ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
der Firma Norbert Schwitzer – GASTROTEUFEL, 1220 WIEN, Heustadelgasse 1/1
1. Allgemeines
Die nachstehenden allgemeinen
Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtige
und künftig abzuschließenden Geschäfte zwischen der Firma Gastroteufel
und ihren Kunden, im folgenden Kd genannt.
Unwirksamkeit oder Abänderung einzelner der im folgenden
angeführten Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Die Rechte des Kd aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Geschäfte
zwischen dem Kd und der Fa. Gastroteufel
kommen erst durch die schriftliche Bestätigung des Geschäftes durch die Fa. Gastroteufel zustande. Die Mitarbeiter der Fa. Gastroteufel sind nicht berechtigt, mündliche Zusagen zu
machen und Verpflichtungen einzugehen, die über den Inhalt des schriftlichen
zustande gekommenen Vertrages hinausgehen bzw. von diesem abweichen. Sämtliche
Entwürfe, Pläne oder Berechnungen bleiben im Eigentum der Fa. Gastroteufel und dürfen nur mit deren ausdrücklichen
Zustimmung verwendet bzw. Dritten bekannt gemacht werden.
2. Preise
Die Preise gelten, wenn nichts anderes
vereinbart, durchwegs für Lieferungen und Abrufung vom Lager, ausschließlich
Versicherung, ausschließlich Verpackung und ausschließlich Mehrwertsteuer.
3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat innerhalb von drei
Tagen ab Rechnungsdatum unter Abzug eines 2 % igen
Skontos, innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zu erfolgen. Bei
Zahlungsverzug ist die Fa. Gastroteufel berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 1,25 % pro Monat zu berechnen. Das Recht auf
Geltendmachung des durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens bleibt hievon
unberührt. Zahlungen dürfen nur auf die auf den verwendeten Geschäftspapieren
angegebenen Bankkonten und an Personen mit schriftlicher Inkassovollmacht oder
an die Kasse der Fa. Gastroteufel geleistet werden,
wobei als Erfüllungsort der Zahlung Wien vereinbart wird. Zahlungen werden
zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet.
Eine Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist unzulässig. Für den Fall
der Vereinbarung der Abstattung des Rechnungsbetrages in Teilzahlungen gilt
Terminsverlust für den Fall des Verzuges mit einer Teilzahlung als vereinbart.
Die Übernahme von Wechsel oder Scheck erfolgt ausschließlich zahlungshalber. Für den Fall des Zahlungsverzuges des Kd hinsichtlich einer Forderung der Fa. Gastroteufel
wird die Fälligkeit sämtlicher allenfalls bestehender weiterer Forderungen der
Fa. Gastroteufel vereinbart. Abrechnungen gelten
unter Vorbehalt des Irrtums. Bestellungen werden sofern nicht schriftlich
abweichendes vereinbart wird, unfrei ab Lager der Fa. Gastroteufel
zum Versand gebracht. Der Kd nimmt zur Kenntnis, dass
allfällige Erklärung auf Zahlscheinen der Fa. Gastroteufel
nicht zur Kenntnis gelangen, da mit Datenverarbeitung gearbeitet wird,
derartige Erklärungen sohin unbeachtlich sind.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Abdeckung aller Verbindlichkeiten des Kd
Eigentum der Fa. Gastroteufel, dies auch für den Fall
der Bearbeitung oder Verarbeitung durch den Kd. Für
den Fall der Weiterveräußerung unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren gilt
die Kaufpreisforderung des Kd gegenüber seinem Kunden
als an die Fa. Gastroteufel abgetreten. Über Verlagen der Fa. Gastroteufel ist der Kd
verpflichtet, auf den von ihm verwendeten Rechnungsformularen einen
entsprechenden Zessionsvermerk vorzunehmen. Der Kd
ist zur sachgemäßen Lagerung bzw. Aufbewahrung und Versicherung gegen Feuer und
Diebstahl der gelieferten noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
verpflichtet. Dies gilt auch für Waren, die in Konsignation
geliefert werden. Der Kd verpflichtet sich im
Versicherungsfall seine gegen die Versicherung bestehenden Ansprüche
hinsichtlich der vom Eigentumsvorbehalt umfassten Waren an die Fa. Gastroteufel abzutreten.
Der Käufer ist verpflichtet für die Dauer des vereinbarten
Eigentumsvorbehaltes das Eigentumsrecht der Fa. Gastroteufel
an den von Eigentumsvorbehalt umfassten Waren entsprechend ersichtlich zu
machen. Jede Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte
hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ist nur mit
schriftlicher Zustimmung der Fa. Gastroteufel
zulässig. Im Falle einer gerichtlichen Pfändung ist der Kd
zur sofortigen Anzeige dieses Vorganges an die Fa. Gastroteufel
verpflichtet. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht
ordnungsgemäß nach, ist die Fa. Gastroteufel
berechtigt, die in ihrem Eigentum stehenden Gegenstände auf Kosten sowie ohne
Wissen und Einvernehmen des Kd zurück zu holen und sich zu diesem Zweck auf angemessene
Weise Zutritt zu ihrem Eigentum zu verschaffen. Der Kd
erklärt sich hiemit ausdrücklich einverstanden und
verzichtet ausdrücklich auf jegliche Besitzstörungsklage.
5. Lieferzeiten
Angaben über Lieferzeiten machen wir
nach bestem Gewissen, jedoch können diese nur annähernd und stets unverbindlich
erfolgen. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerungen können wir nur
übernehmen, soweit diese Verzögerungen vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns
verschuldet wurden. Der Rücktritt des Kd wegen
verspäteter Lieferung ist nur möglich,
wenn der Fa. Gastroteufel erfolglos eine angemessene
Nachfrist gesetzt wurde. Wird die Ware vom Kd
verspätet übernommen, so sind wir berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu
verrechnen, wir haften, sofern keine Versicherungsdeckung gegeben ist, für
Schäden nur bei grobem Verschulden.
6. Änderungen und Stornierungen von Bestellungen
Bestellungsänderungen und
Stornierungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Da wir die von der
Fa. Gastroteufel zu liefernden Waren nicht selbst
erzeugen, sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dem Kd dafür Schadenersatz leisten zu müssen, wenn sich von der
Fa. Gastroteufel unverschuldet Schwierigkeiten bei
der Herstellung durch den Erzeuger oder Beschaffung der Waren ergeben.
Insbesondere haften wir nicht für Verzögerungen bzw. Nichtlieferungen infolge
höherer Gewalt, wie zum Beispiel Streik, politischer Auseinandersetzung,
extreme Witterungsbedingungen. Wenn der Kd in
Annahmeverzug kommt, sind wir berechtigt, über den Kaufgegenstand frei zu
verfügen oder an seiner Stelle einen gleichartigen Kaufgegenstand zu liefern.
Wir sind berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten im Falle des Annahmeverzuges
des Kd sowie dann, wenn Umstände, welche die
Kreditwürdigkeit des Kd betreffen, eine wesentliche
Änderung erfahren oder diese Umstände uns erst nach Vertragsabschluß bekannt
geworden sind. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Kd
und hierauf begründetem Rücktritt durch uns, sowie bei unbegründetem Rücktritt
durch den Kd sind wir nach unserer Wahl berechtigt,
entweder Erfüllung oder 25 Prozent des Kaufpreises als Stornogebühr zu
verlangen oder Schadenersatz geltend zu machen.
7. Werbematerial
Abbildungen und Beschreibungen unserer
Waren in unseren Druckschriften sind jeweils nach bestem Wissen und Gewissen hergestellt, jedoch nicht
verbindlich. Konstruktionsänderungen an den Maschinen
und an den Teilen sind möglich, wobei wir stets bemüht sind, Verbesserungen
vorzunehmen. Das Prospektmaterial wird von der Herstellerfirma zur Verfügung
gestellt und inhaltlich bestimmt. Wir haften daher für allfällige Ansprüche aus
der Verwendung dieser Werbematerialien nicht. Abweichungen von den Abbildungen
sowie von angegebenen Maßen und Gewichten bleiben vorbehalten.
8. Beanstandung von Mängeln
Erkennbare Mängel der gelieferten Ware
sind bei der Übernahme zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als
vorbehaltlos übernommen. Sollte der Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt
entdeckt werden können, so ist die Rüge unverzüglich durchzuführen. Ebenso sind
allfällige Mehr- oder Minderlieferungen sofort bei Übernahme zu rügen,
andernfalls die gelieferte Stückzahl anerkannt wird. Die Rüge hat schriftlich
zu erfolgen. Mit der Übernahme, spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten
Übernahmefrist gehen alle Gefahren auf den Kd über.
9. Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung
Für das Material der gelieferten
Gegenstände leisten wir für 1 Jahr, vom Tage der Lieferung an gerechnet,
Gewähr. Natürlicher Verschleiß, Teile welche starker Abnutzung unterworfen
sind, Messer, Federn, Gummi und dgl., fällt nicht in diese Gewähr. Sonstige
Gewährleistungsansprüche, insbesondere allfällige Preisminderungsansprüche
werden einvernehmlich ausgeschlossen. Der Kd
verpflichtet sich, ausgetauschte Teile porto- und frachtfrei an die Fa. Gastroteufel zu übermitteln. Jeglicher
Gewährleistungsanspruch gilt für den Fall ausgeschlossen, dass Reparaturen oder
sonstige Veränderungen durch den Kd oder Dritte
vorgenommen wurden. Lehnt der Kd die von uns als
erforderlich erachteten Reparatur-/Austauschmaßnahmen ab, gelten weitere
Gewährleistungsansprüche ab diesem Zeitpunkt hiemit
einverständlich als ausgeschlossen. Eine Garantie wird, sofern nicht gesondert
schriftlich vereinbart, nicht gewährt. Sollte eine Garantie der Herstellerfirma
vorliegen und von der Fa. Gastroteufel an den Kd weitergegeben werden, sind allfällige Ansprüche aus der
Garantie direkt an den Hersteller zu richten. Eine Haftung der Fa. Gastroteufel aus der Garantie besteht nicht. Für den Fall,
dass sich Beanstandungen als ungerechtfertigt erweisen, ist der Kd verpflichtet der Fa. Gastroteufel
alle daraus entstandenen Kosten zu ersetzen. Die Schadenersatzpflicht der Fa. Gastroteufel wird für Schäden aus vorsätzlichem oder grob
verschuldetem Verhalten beschränkt. Eine Haftung der Fa. Gastroteufel
für allfällige beim Kd oder Dritten eintretende
Mangelfolgeschäden wird einvernehmlich ausgeschlossen.
10. Abweichungen von den Verkaufs- und Lieferbedingungen
Abweichungen von den Verkaufs- und
Lieferbedingungen sind nur in Schriftform wirksam und jeweils nur für jenes
Geschäft gültig, für welches die Anwendung der wirksam abgeänderten Bedingungen
ausdrücklich vereinbart wurde.
11. Kommissionsgeschäfte
Sollten die Waren in
Kommission geliefert werden, verpflichtet sich der Kd,
die Kommissionsware sorgfältig zu verwahren und haftet für alle Beschädigungen
an der Kommissionsware, unabhängig davon, ob er diese Beschädigungen
verschuldet hat oder nicht. Der Verkauf der Kommissionsware ist binnen drei
Tagen anzuzeigen und innerhalb der Zahlungsbedingungen gemäß Punkt 3. ab diesem
Zeitpunkt zu bezahlen. Sollte der Kd keine
nachhaltigen Bemühungen unternehmen, um die Kommissionsware zu verkaufen, so
sind wir berechtigt die Kommissionsware unter Setzung einer Nachfrist vorzeitig
zurückzuholen. Sollte der Kd gegen die Verkaufs- und
Lieferbedingungen verstoßen, insbesondere mit Zahlung in Verzug geraten, so
sind wir berechtigt, alle Kommissionswaren sofort zurückzuholen.
12. Erfüllungsort
Erfüllungsort für unsere Geschäfte und
Gerichtsstand für alle zwischen der Fa. Gastroteufel
und dem Kd geschlossenen Geschäfte entstehenden
Streitfragen ist Wien. Es steht der Fa. Gastroteufel
frei, den Käufer am vereinbarten Gerichtsstand Wien oder jedem für ihn
zuständigen Gerichtsstand zu belangen. Hiezu wird festgestellt, dass es sich
bei dem gegenständlichen Geschäft um kein Verbrauchergeschäft im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes handelt. Vereinbart wird die Anwendbarkeit
österreichischen Rechts mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.